Es ist wieder mal so weit, nur noch wenige Tage bis zur Bundestagswahl. Am 27. September sind wir alle dazu aufgerufen, unser Kreuzchen zu setzen und damit den Bundestag für die nächsten 4 Jahre zu wählen. In kaum einer anderen Zeit sind die Politiker so gesprächsbereit und auskunftsfreudig, dies will auch die Free Software Foundation Europe (FSFE) nutzen und ruft dazu auf, die Kandidatinnen/Kandidaten zur Bundestagswahl nach ihren Positionen zu Freier Software und Offenen Standards zu fragen.
Weiter lesen...Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) hatte vor dem Europäischen Patentamt (EPA) Einspruch gegen das Patent zur Online-Geschenkbestellung (EP0927945) von Amazon eingelegt. Das Patent wurde 2003 erteilt. Letztlich beschreibt das Patent eine ganz normale Online Bestellung wie sie in fast jedem Online-Shop durchgeführt wird, mit dem Unterschied, dass der Besteller die Ware als Geschenk an einen anderen Empfänger verschicken lässt.
Reine Software ist nach Artikels 52 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) nicht patentierbar. Der Vertreter von Amazon beharrte jedoch darauf, dass es sich hierbei um eine patentfähige Erfindung handelt, da es einen Computer benötigen würde und dadurch eine “technische Erfindung” sei. Die Patentprüfer wollten dieser Sichtweise aber nicht folgen und entgegneten “Die Computer waren schon immer in der Lage, das zu tun. Sie haben sie lediglich dazu programmiert!”
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